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Alt 22.01.2014, 18:59
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Halbstarker
 
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DMV-Sportwart, Sportausschuß, Aktivensprecher (Cobigolf)
§ 12 Sportwarte-Vollversammlung
(1) Die Sportwarte-Vollversammlung besteht aus
1. den Mitgliedern des DMV-Sportausschusses,
2. den weiteren Aktivensprechern/Aktivensprecherinnen gemäß § 18 dieser Satzung,
3. den von den ordentlichen Mitgliedern bestellten Delegierten.

(2) Die Mitglieder der Sportwarte-Vollversammlung zu Abs. 1 Nr. 1 und 2 haben eine persönliche, nicht übertragbare Stimme. Diese kann nicht wahrgenommen werden, wenn das persönliche Mitglied Delegierter/Delegierte eines ordentlichen Mitgliedes ist. Die Übernahme von Delegiertenstimmen während der Sitzung ist nur bei Verlust des persönlichen Stimmrechts möglich.

(3) Jedes ordentliche Mitglied besitzt in der Sportwarte-Vollversammlung 5 Stimmen. Das Stimmrecht wird durch Delegierte ausgeübt. Ein Delegierter/eine Delegierte kann das Stimmrecht von bis zu 5 Stimmen wahrnehmen. Die Übertragung des Stimmrechts eines ordentlichen Mitgliedes auf Delegierte eines anderen ordentlichen Mitgliedes ist ausgeschlossen.

§ 18 Aktivensprecher
(1) Eine Aktivensprecherin und ein Aktivensprecher sind zur Wahrnehmung der Interessen der Aktiven, insbesondere der Kaderangehörigen, tätig.
(2) Die Aktivensprecherin und ihre Stellvertreterin sowie der Aktivensprecher und sein Stellvertreter werden bei der Deutschen Minigolf-Meisterschaft von den Angehörigen des Bundeskaders (Damen/Herren) für den Zeitraum von 2 Jahren gewählt.
(3) Eine Aktivensprecherin/ein Aktivensprecher Senioren ist zur Wahrnehmung der Interessen der Seniorinnen- und Senioren-Kategorien angehörigen Aktiven tätig. Der Aktivensprecher/die Aktivensprecherin Senioren wird bei der Deutschen Minigolf-Senioren-Meisterschaft von den hieran teilnehmenden Aktiven für den Zeitraum von 2 Jahren gewählt.
(4) Der Aktivensprecher/die Aktivensprecherin des Systems Cobigolf wird bei der Deutschen Cobigolf-Meisterschaft von den hieran teilnehmenden Aktiven für den Zeitraum von 2 Jahren gewählt.
(5) Der Aktivensprecher/die Aktivensprecherin des Systems Sterngolf wird bei der Westdeutschen Sterngolf-Meisterschaft von den hieran teilnehmenden Aktiven für den Zeitraum von 2 Jahren gewählt.
(6) Das Stimmrecht der Aktivensprecher/innen in den Gremien des DMV regelt die Satzung.

Quelle: DMV-Satzung (Stand: 03/2013)
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SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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