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Alt 23.01.2014, 22:11
tg tg ist offline
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Ja, beim Sportausschuß gibt es tatsächlich den Begriff der "Vorlage", wobei ich gerne mal wissen würde, ob dieses Nebeneinander der Begriffe nur zur Verwirrung dient oder es einen substantiellen Unterschied gibt.

Aber eine interessante Frage ist, ob in einer Versammlung Beschlüsse gefaßt werden können, für die kein Antrag vorliegt. Wenn dem so ist, welchen Sinn hat dann die Regelung, daß die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen (also Anträgen, die nach der allg. Frist -- i.d.R. vier Wochen vorher -- eingehen) einer 2/3-Mehrheit bedarf? Dann würde man sich doch das Stellen eines Dringlichkeitsantrags schenken und ihn "aus der Versammlung heraus" viel leichter stellen können?

Geändert von tg (23.01.2014 um 22:24 Uhr). Grund: typo
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