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Alt 14.03.2014, 11:45
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Das Thema hat ja nun viele Aspekte.

Das Urteil halte ich für ok.

Das er es jetzt ohne in Revision zu gehen annimmt hat auch mehrere Seiten.
1. wenn es eine Revision gäbe setzt sich das ganze Theater noch über Jahre hinweg fort.
2. Eine Revision brächte selbst bei Erfolg nicht eine so große Haftminderung, das es auf eine Bewährungsstrafe (bis zu zwei Jahren möglich) hinausliefe. "Einrücken" müsste er also auf jeden Fall. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach einem Revisionsverfahren -in dem nur nach Verfahrensfehlern geschaut wird- sogar eine höhere Strafe möglich.
3. Bei "guter Führung" (und davon ist bei ihm wohl auszugehen) ist er nach 28 Monaten wieder draussen.

...und diese Straffreiheit bei Selbstanzeige ist einfach nur absurd und gehört abgeschafft. Jeder der anders argumentiert hat absolut nichts verstanden von Dreigewaltenteilung , Demokratie und Gleichheit vor dem Gesetz.
Das Argument "da kommt Geld in die Kasse" ist einfach dummes Geschwätz- das ist schließlich Geld, dass dem Staat (also jedem von uns) sowieso zusteht. Und das Entziehen dieses Geldes dann noch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu lassen ist einfach ein schlechter Witz!
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SiegNatur !

Geändert von MAXX (14.03.2014 um 13:04 Uhr).
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