Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Schiedsrichter sollen selbstverständlich nur die Einhaltung des Regelwerk im Auge behalten, aber ebenso selbstverständlich keine eigenen Regeln schaffen. Deshalb liegt auch der Hinweis von cash auf Ziffer 16 (5) der IntSpR neben der Sache.
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Hallo Uwe,
warum liege ich da neben der Sache?
Du als Anwalt solltest wissen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Das Regelwerk sieht eine Bestrafung bei Genuss von Alkohol vor. Nachweislich handelt es sich bei alkoholfreiem Bier nicht um Bier ohne Alkohol, sondern um ein stark alkoholreduziertes Bier (Ausnahme die wirklichen 0,0% Biere). Da unser Regelwerk keine Bagatellgrenze kennt, hat der Spieler beim Genuss von alkoholfreien Bier Alkohol zu sich genommen und ist somit den Regeln nach zu bestrafen.
Wenn dann ein Schiedsgericht vorab alle informiert, dass dieses auch so getan wird ist dieses korrekt. Insofern halte ich das nicht für eine eigene Regel, sondern um eine Konkretisierung der bestehenden Regel, damit alle in diesem Thema möglichen unterschiedlichen Auslegungen ein Riegel vor zu schieben. Ich würde gerne mal den Aufschrei hören, wenn es nicht ausdrücklich verboten wird und dann ein Spieler wegen dem Genuss von alkoholreduzierten Bier bestraft wird und sich dann auf den Etikettenschwindel der Brauereien beruft. Dann schützt wie oben beschrieben Unwissenheit nicht vor der Strafe. Heute ist es Dank des Internets schnell möglich die Zusammensetzung von Produkten herauszufinden.
Um eines jedoch klar zu stellen, ich bin gegen jeglichen Alkohol vor oder während eines Turniers.
Meine Äußerung, dass man es bei bestimmten Turnieren zulassen sollte bezieht sich ausschließlich auf reine Spaßturniere, die nur offizielle Turniere sind um mit anderen Regeln des DMV nicht zu kollidieren (Spielen bei nicht angemeldeten Turnieren).