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Alt 01.08.2014, 09:44
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Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Entscheidend ist für mich die geltende Rechtslage, die offensichtlich zwischen den Parteien - Bremer Senat und DFB/Werder Bremen - umstritten ist.
Wenn ich das richtig mitgeschnitten habe, haben wohl die Innenminister "versprochen" (wie immer dies auch aussehen mag) Forderungen für die polizeilichen Aufgaben nicht zu stellen wenn die Vereine im Gegenzug andere Sicherheitsleistungen erbringen. (welche das sind hab ich nicht mitbekommen)

Da stellen sich doch dann (mindestens) vier Fragen:
1. wie ist sowas zustandegekommen bzw. wo festgehalten ?, und
2. wie rechtsverbindlich kann das sein?
3. wer kontrolliert/bewertet die Sicherheitsleistungen der Vereine?
4. gilt das für immer und ewig?
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