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Zitat von bärliner
Die Frage der Startberechtigung beim Aufstiegsspiel (zu den überregionalen Ligen) wurde vom SAS aufgrund einer konkreten Anfrage (nicht aus dem NBV) so entschieden. .
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Nach § 13 der DMV-Satzung ist der SAS gar nicht berechtigt derartige Beschlüsse zu fassen. Er arbeitet lediglich der SpVV zu. Desweiteren ist er noch Berufungsinstanz in sportlichen Entscheidungen.