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Alt 19.02.2015, 20:55
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
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Zitat von Lenny Beitrag anzeigen
Richtige Aussage, falsche Referenz. Du beziehst dich auf einen Punkt, wo Ausschreibungen beschrieben sind. Eine bessere, klarere Referenz ist die Generalausschreibung der überregionalen Ligen. Da heißt es
.
Das sehe ich anders. In der DMV Sportordnung heißt es unter 6. das die nachfolgenden Punkte in der Ausschreibung enthalten sein müssen. Da die Ausschreibung zu den NBV Ligen keine Angaben enthält (was übrigens einen Mangel darstellt), ist hier wohl der Mindestzeitraum von 2 Wochen anzusetzen. Es ist in der Rechtsprechung allgemein so, dass niemand schlechter gestellt werden darf, als es die Vorschriften oder Bestimmungen vorsehen.

Die Generalausschreibung der überregionalen Ligen interessiert hier überhaupt nicht, da sie eben nur diese Turniere regelt und speziell für diese verfaßt wurde.
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

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Geändert von head202 (19.02.2015 um 20:58 Uhr). Grund: Ergänzung
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