Lustig auch diese "angebliche" Entscheidung (auch wenn sie nicht angewendet wurde, es wurde nämlich explizit das gegenteil gesagt: " keine vereinseiunheitliche Kleidung notwendig !!"
was auch dem regelwerk entspricht. Ich zitiere aus den Durchführungsbestimmungen Dms letzter Satz
(19) Während des offiziellen Trainings laut Ausschreibung ist Sportkleidung zu tragen. Die Erkennbarkeit einer Vereinszuge- hörigkeit ist dabei jedoch nicht erforderlich
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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