Zitat:
Zitat von Uwe Braun
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Wenn der Verein eine "Sperre" verhängt hat und damit generell verhindern will, dass die betreffenden Spieler an irgend einem Turnier teilnehmen, dann sollte er es dem DMV mitteilen. Hierzu gibt es aber - soweit für mich ersichtlich - keine speziellen Regelungen im DMV-Regelwerk.
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Im Handbuch steht zwar nichts über Sperren die ein Verein oder Verband verhängt hat, aber im Abschnitt S20 (Strafenkatalog) § 5(8) steht folgendes:
Eine Strafe, die mit einer Sperre verbunden ist, ist dem zuständigen Aktivmitglied und dem
Verein des Spielers mitzuteilen und zu veröffentlichen. Das betroffene Aktivmitglied hat
seinerseits den WMF-Sportdirektor zu informieren.
Daraus leite ich ab das alle Sperren egal wie sie Zustande kommen vom DMV veröffentlicht werden müssen. Anders kann man es auch nicht verhindern das ein gesperrter Spieler an irgendeinem Turnier teilnimmt.