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Alt 07.06.2007, 10:39
bärliner bärliner ist offline
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Eine vereinsinterne Sperre interessiert außer den Verein und die Betroffenen zunächst niemanden. Das bedeutet letztlich nur, dass der Spieler nicht mehr vom Verein in einer Mannschaft eingesetzt wird oder nicht mehr für andere Turniere gemeldet wird (die Meldung zu einem Turnier muss nämlich immer vom Verein vorgenommen werden, auch wenn es - leider - oft anders läuft).
Ein Verein hat auch keine Möglichkeit, eine Sperre im Sinne der Strafbestimmungen zu verhängen, dafür sind die jeweiligen Verbandsgremien zuständig.
Eine "Kündigung" seitens des Vereins gibt es nicht. Es kann sich nur um einen Vereinsausschluss handeln. Wie dieser auszusprechen ist und welche Rechtsmittel dagegen bestehen, muss sich aus der Vereinssatzung ergeben. Eine Mitteilung an den DMV (wegen der Sperrfrist bei Vereinswechsel außerhalb des sperrefreien Wechselzeitraums) muss und kann erst erfolgen, wenn der Ausschluss rechtskräftig ist.
Insoweit ist das Ganze rein rechtlich derzeit wohl noch eine rein Harrisleer Angelegenheit, die dort (und nur dort) zu klären ist. Alle Diskussionen außerhalb des Vereins sind somit reine informelle Meinungsbildung, oder kurz: Stimmungsmache.