An dieser Stelle muß ich mal eine Frage einwerfen: Bin ich als Oberschiedsrichter oder Schiedsrichter überhaupt rechtlich dazu befugt Alkohlkontrollen durch Pusteröhrchen durchzuführen oder dürfen das nur die Tester der NADA, wobei hier immer noch nicht klar geworden ist, ob Alkohol überhaupt auf der Dopingliste der NADA steht? Muß ich einen "Täter" auf frischer Tat erwischen das heißt mit der Flasche anm Hals erwischen um zu sanktionieren? Wir hatten diese Diskussion einmal bei einem Schiedsrichterlehrgang und das mit der Kontrolle vom Schiedsgericht aus steht öffentlich/ rechtlich wohl auf dünnem Eis. Das Einzigste worauf man sich berufen könnte ,wäre hier wohl unsere Sportordnung und das der Spieler mit Beantragung einer Spielberechtigung diese ja anerkannt hat. Aber dürfen wir deshalb testen was ja eigentlich nur Polizisten zusteht?
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
Geändert von Raila (19.12.2007 um 10:41 Uhr).
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