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Alt 19.12.2007, 15:06
lemmiwinks lemmiwinks ist offline
Systemkritiker
 
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Standard teilsweise

wird ein berauschender Blödsinn zu Felde geführt. Was in aller Welt sollte ein Minigolfer von EPO-Doping haben? Völlig irrelevant, weil nicht aus gesundheitlich bedingter Notwendigkeit einzunehmen. Wenn dann doch ein Minigolfer mit EPO dopt, dann kann der von mir aus -schon allein wegen Doofheit- lebenslang gesperrt werden.

Was wirklich stört in diesem Zusammenhang sind doch "Dopingfälle" die tatsächlich einen medizinischen Hintergrund haben. Wie wate ausführte zum Beispiel das benutzen von Asthmamitteln. Hierbei handelt es sich um medizinisch notwenige Nutzung auf die ein Athlet verzichten muss, weil der Wirkstoff auf der Liste der verbotenen Substanzen steht. Die Verwendung dieser Mittel ist mit ganz viel Glück OHNE behindernde Nebenwirkung. Beim Minigolfen helfen tut das im Leben nicht!

Fazit: "Nutzer" dieser Behinderung auch noch zu bestrafen, weil sie notwendigerweise auf die Einnahme angewiesen sind, ist mit Blick auf die eigentliche Intention (fairer und sauberer Sport) schlicht unsinnig!
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