@bwbobo
Leider falsch gedacht. Punkt 14.6 trifft nicht den Fall, um den es geht. Es fehlt der ausdrückliche Hinweis, dass diese Zuordnung auch in den Fällen wirksam wird, wenn jemand freiwillig in der AK mitspielen will. Wollte man die in Punkt 14.6 propagierte Zuordnung auf die Fälle zu Punkt 14.4 übertragen, erforderte dies eine zusätzliche ausdrückliche Regelung.
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