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Alt 06.02.2008, 13:32
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Raila Raila ist offline
Goldfinger
 
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Haben unsere Verbände nicht in irgendeiner Weise auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Lizenzträgern?
Bei höherklassigen Veranstaltungen gehört eine vernünftige Ausstattung sicher dazu die vieleicht dann auch mit etwas Stolz getragen werden könnte........mit Verbandsabzeichen oder so.....diese Leuchtweste sind doch nur ein Armutszeugnis.
Appropos Fürsorgepflicht oder auch Betreung, hier mal so eine kleine Liste meinerseits was dazu gehören könnte und was wir im Rahmen der Diskussion schon angeschnitten haben

1. Schiedsrichtertagungen je nach Bedarf (z:B. bei Regeländerungen im großen Rahmen)

2. Rundbriefe per E-Mail bei Änderungen direkt an alle Lizenzensträger und nicht über Umwegen

3. Persönliche Einladungen der Schirilehrgangabsolventen nach 2 Jahren zum Oberschiedsrichterlehrgang (das persönliche finde ich sehr wichtig dabei)

4. Passende Bekleidung bei überregionalen Turnieren

5. Aufwertung des Amts durch Verbesserung des Images (z.B. Schiris - Minigolf braucht Euch)

6. Benachrichtigung vor Ablauf der Lizenz

und 7. was ich noch nicht geschrieben hatte : Abänderung der Zulassungsbedingungen für Schiedsrcihter zum Oschilehrgang
Meine Meinung dazu: Wenn jemand schon mehrere Jahr e in diversen Schiedsgerichten tätig war so hat der in meinen Augen noch eher eine Qualifikation wie jemand der eine Prozentklausel erfüllt hat und vieleicht erst ein oder zwei Jahr im Minigolfsport dabei ist.
Learning by doing ist ja da heute so en Schlagwort

Noch jemand Vorschläge?
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
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