Zitat:
Zitat von Michelino
Auch Vergehen, die vom Schiedsgericht nicht unmittelbar erkannt werden, können nachträglich geahndet werden, die Fußballer machen davon kräftig Gebrauch.
|
Mit einem kleinen Unterschied, der Rechtausschuß des DFB macht sich ein Bild über die Vorkommnisse und befragt notfalls auch Zeugen. (neben evtl Fernsehbildern) Bevor dann allerdings ein Urteil getroffen wird, bekommt der betroffene Spieler *immer* noch die Möglchkeit, sich zu äußern !!!