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Alt 30.03.2011, 11:08
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
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Es ist doch immer wieder erstaunlich, wieviel themenfremdes Gesabbel in so einen Thread passt. Aber jetzt mal wieder zu den Ausgangsfragen.

Meiner Meinung nach ist die Faktenlage noch nicht klar genug dargestellt worden, sodass ich gewungen bin, etwas herumzuspekulieren. Am plausibelsten scheint mir nach der tw. anstrengenden Lektüre der Vorpostings diese Version zu sein:
1) Bei dem Turnier in Odense handelte es sich um ein ordnungsgemäß bei der WMF angemeldetes internationales Turnier. Andernfalls hätten Hamburger Sportler dort überhaupt nicht starten dürfen, was ja bei Übertretung auch schon eine längere Spielsperre nach sich ziehen würde.
2) Für ein solches Turnier gelten die internationalen WMF-Regeln (u. a. bezüglich des Alkoholkonsums und der sich daraus ergebenden Sperren). Andernfalls hätte dieses Turnier keine offizielle Genehmigung erhalten, mit den gleichen Folgen für Hamburger Sportler wie unter 1)
3) Es gab vermutlich vor Ort eine interne, inoffizielle Anweisung des Veranstalters an das Schiedsgericht (bzw. eine sogenannte stille Übereinkunft), bei der Überwachung der Alkoholbestimmungen lax und mit derjenigen Nonchalance zu verfahren, die bei dänischen Turnieren wohl üblich und vom dänischen Sportverband wohl toleriert zu sein scheint. Gemäß dieser Anweisung bzw. Übereinkunft sollten Schiedsrichter offenbar nicht einschreiten, so lange sich der Alkoholgenuss auf die freie Zeit zwischen den Runden beschränkt. Erst bei Alkoholkonsum während der Runde wäre ein Einschreiten vom Veranstalter "gewünscht" (freilich dann mit der durch die Regularien festgelegten und der in Bezug auf die Außendarstellung gebotenen Härte).
4) Sportfreund Sauerland, dem die Verfahrensweise des Schiedsgerichts nach seiner eigenen Aussage aufgrund seiner Erfahrungen aus vorangegangenen Turnieren vorher bekannt war, hat während der Turnierrunde zum Bier gegriffen und damit die in der inoffiziellen Anweisung bzw. Übereinkunft festgelegte Toleranzgrenze mehr oder weniger bewusst (ich kann hier nur über seinen Bewusstlosigkeitsgrad zur "Tatzeit" spekulieren) überschritten, worauf das Schiedsgericht sich zum Eingreifen genötigt sah.
5) Da es sich um ein internationales Turnier handelte, war der Veranstalter gezwungen, die Verfehlung des ausländischen Sportlers dem zuständigen Verband (DMV) zu melden. Der DMV bestrafte den Sportler - nicht nach DMV-spezifischen Regeln, sondern nach den internationalen, die freilich mit den DMV-Regeln in diesem Punkt identisch sind.

Vorausgesetzt, meine bisherigen Spekulationen treffen zu, würde ich diesen Fall so kommentieren wollen:
1) diesem Turnier in Odense sollte umgehend die Genehmigung als internationales Turnier entzogen werden, da dort offensichtlich bewusst gegen die WMF-Richtlinien verstoßen wird.
2) Generell gehört es sich nicht, ein Minigolfturnier zum Alkoholkonsumevent umzugestalten. Auf solchen Turnieren wie denen in Odense haben nach meinem Sportverständnis deutsche Sportler nichts verloren. Schätze, nach dieser Geschichte geht sowieso keiner mehr da hin.
3) Wenn dir einer anbietet, während eines Minigolfturnieres zu saufen, solltest du trotzdem die Finger weg lassen. Schließlich kannst du nicht wissen, ob derjenige überhaupt die Berechtigung hat, so etwas zu erlauben.
4) Wenn du dich schon auf glattem Eis bewegst (Alkohol während dem Turnier), dann solltest du nicht auch noch dorthin gehen, wo das Eis dünn wird (Missachtung der recht klaren Anweisung des Veranstalters).
5) Gratulation an den DMV zu dieser wegweisenden, Zeichen setzenden Entscheidung.
6) @Kayser: 1 Runde Mitleid - für dich war es Pech, hätte auch gut gehen können

Geändert von Di.Stefano (30.03.2011 um 11:28 Uhr).
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