Thema: Bahn7 Abt.1
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Alt 17.02.2017, 16:48
tg tg ist offline
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Die Fragen sind ja mit dem letzten Satz eigentlich schon beantwortet. Wenn im Regelwerk zu den Abmessungen der Schutzeinrichtungen tatsächlich nichts steht, dann bedeutet das, daß sie beliebig klein/niedrig sein dürfen...

Soweit von Seiten der WMF -- bestimmt gibt es aber (in Deutschland) irgendwelche Bestimmungen, die die Anforderungen an Sicherheit bei Freizeitanlagen regeln.
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