Einzelnen Beitrag anzeigen
  #31  
Alt 10.11.2011, 18:28
Benutzerbild von BvB
BvB BvB ist offline
Der Camper
 
Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Glinde(bei HH)
Beiträge: 1.332
Standard

Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
zu 2) zum einen gibt es die elektrischen Zigaretten auch ohne Nikotin und zum anderen müsstest man dann ja auch Nikotin-Pflaster und Kaugummis verbieten

Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
3. Hilfsmittel
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden.
Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.

Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.
__________________
Zur Zeit keine sinnvolle Signatur
Mit Zitat antworten