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Alt 13.07.2011, 13:27
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wilmue wilmue ist offline
Pantoffelheld
 
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Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
Nein, müssen sie in keinster Weise. Ein Schiedsrichter darf so entscheiden, wie er es persönlich für richtig hält, und muss auch überhaupt nichts dazu erklären. Schiedsrichter haben das Recht, Entscheidungen kommentarlos zu treffen, und wenn der Sanktionierte das für eine Fehlentscheidung hält, muss er den üblichen Protestweg beschreiten und dem Schiedsrichter seinen Irrtum nachweisen. Auch im Fußball wird ja das Spiel nicht nach einer noch so offensichtlichen Fehlentscheidung des Schiedsrichters für lange Diskussionen unterbrochen, sondern geht einfach weiter.
Ich glaube nicht das ein Schiedsrichter entscheiden darf wie er es persönlich für richtig hält. Das Regelwerk gibt ihn doch eine ganz klare Vorgabe, und nach dieser Vorgabe muss er seine Entscheidungen treffen. Er muss seine Entscheidungen nicht rechtfertigen, bei einem Protest muss er jedoch seine getroffene Entscheidung begründen. Im angeführten Beispiel Fußball gibt es im Regelwerk die Tatsachenentscheidung. Im Regelwerk des Minigolfsports gibt es keine Tatsachenentscheidung hier kann gegen eine Entscheidung eines einzelnen Schiedsrichters oder gegen die Entscheidung des Gesamtschiedsgerichts Protest eingelegt werden.
Wenn jemand mit dem Vereinslogo des VfL Wolfsburg auf der Sporthose aufläuft, kann sicherlich kein Schiedsrichter einschreiten. Dieses Vereinslogo ist sowieso völlig unbekannt und somit wird es von den meisten wahrscheinlich gar nicht als Vereinslogo identifiziert.
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