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Alt 04.01.2018, 15:50
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Zitat von tg Beitrag anzeigen

Ich finde jedoch meine Argumentation weder lächerlich noch ist sie Haarspalterei. Die Ursache des Problems liegt in der Formulierung der Regeln, die den schwammigen Begriff "alkoholische Getränke/Speisen" verwenden. Je nach Auslegung kann ein "alkoholfreies" Bier, das ohne Deklaration bis zu 0,5 % Alkohol enthalten darf, als alkoholisches Getränk angesehen werden. Das heißt nicht, daß ich dieser Meinung bin, aber es kommt halt darauf an, wie es der/die Schiedsrichter bei dem jeweiligen Turnier sehen. Und sie könnten auch einen Spieler belangen, der beim Verspeisen von z. B. Tiramisu gesehen wird.
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Es gibt halt Schiedsrichter die kommen sich extrem wichtig vor, wenn sie die Binde am Arm haben und machen einen Affenaufstand wegen alkoholfreiem Bier, jede dunkelbraune Banane enthält mehr Alkohol.

Mich wollte Manfred Pester mal disqualifizieren, weil ich während des Pfungstädter 18 Bahnenturnieres beim mobilen Eismann einen Schwarzwaldbecher gegessen habe auf dem wohl eine alkoholhaltige Kirschsoße drüber gekippt war, laß es 5 ml der Sosse gewesen sein, dann war es viel. InWanne bei der DSM 2017 war alkoholfreies Bier/Weizen erlaubt, es wurde in entsprechend gekennzeichneten Gläsern ausgegeben,
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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