Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 06.07.2011, 17:23
Benutzerbild von wilmue
wilmue wilmue ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Hamburg -Wandsbek
Beiträge: 1.948
Standard

Das hört sich alles sehr merkwürdig an. Die Regelungen einer Ausschreibung gelten doch sicher so lange bis der Wettbewerb beendet ist. Wenn also euer Wettbewerb noch nicht zu Ende ist müsste man sich doch auf die gültige Ausschreibung berufen können.
Die Terminierung eines eventuellen Aufstiegsspiels sollte eigentlich in der Ausschreibung vorhanden sein. Denn als Teilnehmer eines Wettbewerbs braucht man Planungssicherheit.
Wenn der Einspruch abgelehnt wird muss er meist schriftlich begründet sein, sollten sich dann zwischen der Ausschreibung und den abgelehnten Einspruch Ungereimtheiten ergeben
habt ihr doch sicher einen Rechtsausschuss der diese Ungereimtheiten klären muss.
Mit Zitat antworten