Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST
[...] Es ist zwar nicht explizit geregelt, wie in Wettbewerben mit Streichergebnissen zu verfahren ist, aber sollte hier nicht ein Gleichbehandlungsprinzip angewandt werden? [...]
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Wenngleich es nicht explizit beschrieben ist, so finde ich es jedoch auch bei Wettbewerben mit Streichergebnissen vollständig und eindeutig geregelt. Das Argument mit dem verletzten Gleichbehandlungsprinzip erkenne ich an; es ist nur die Frage, liegt hier ein Versehen oder Absicht vor?