Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 26.03.2011, 21:12
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.506
Standard

Zitat:
Zitat von Der Kayser Beitrag anzeigen
Mitleid nicht, aber ein wenig Sachlichkeit wäre nicht schlecht.
Ich wollte zur Diskussion stellen: kann man Sanktionen nach WMF-Sportordnung fordern, wenn man den wesentlichen Teil der zu Grunde liegenden Regel missachtet?
Außerdem: muss ein disqualifizierter Spieler auf eine drohende Sperre hingewisen werden?

Und noch außerdem: sollte man mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt, Stichwort: 'Dummheit am Schläger'?

zu 1:
Klares Ja - eigentlich gibt es keinen Ermessensspielraum bei dieser Regelauslegung obwohl es auch in Deutschland bei Pokalturnieren so vielfach gehandhabt wird. Und irgendwann ist die Toleranz überschritten. Das ist das gleiche wenn sie dich im Straßenverkehr mit 10 km/h zu viel blitzen und anhalten, der Polizist dich belehrt und dann ohne Zahlung der Buße weiter fahren läßt, ein anderer ber mit 20 km/h zu viel blechen muß

zu 2:
Du mußt nicht darauf hingewiesen werden, die Konsequenzen sind primär im WMF und DMV Regelwerk niedergelegt und es gilt wie in allen rechtsfragen der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten