Thema: Antragsrechte
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Alt 23.07.2014, 20:17
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Michelino Michelino ist offline
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Lieber Thomas, diese Frage kann man stellen, aber die Antworten, die man jeweils aus den rechtlichen Vorgaben herauslesen könnte, bringen nichts. Möglicherweise willst du ja immer noch irgend einen Beschluss für nichtig erklären, weil der Antrag von nicht berechtigter Seite gestellt worden sein könnte.
Wenn ein Gremium einen Mehrheitsbeschluss fasst, so ist dieser rechtsgültig, unabhängig vom Antragsteller.
Beispiel: Vor langer Zeit hat ein gewisser Thomas G. aus O., der sicherlich damals diesem Gremium gegenüber nicht antragsberechtigt war, dem (damals noch DBV-)Präsidium eine sehr lange Epistel geschrieben, mit Anregungen und Vorschlägen. Dieser Brief wurde diskutiert, und weil er durchaus sinnvolle Verbesserungsanträge enthielt, wurden einige davon auch weiter verfolgt.
Was war daran falsch?
Wichtig ist doch, dass die Anträge Sinn machen und nicht, ob man sie niederschmettern soll, weil formal kein Antragsrecht vorliegt. Das ist meine Meinung. Nicht die formale Keule schwingen, sondern sinnvolle Vorschläge hören und notfalls auch ohne Antragsrecht weiterverfolgen und beschließen.
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