Thema: DMV-Beiträge
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Alt 22.03.2017, 11:50
tg tg ist offline
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Zitat:
Zitat von ReDiMa Beitrag anzeigen
Na wegen Bad Münder, weil kein Pächter gefunden wird.
Danke für diese Information (und sie ist auch gesichert, kein "Witz" wie die anderen Antworten hier?). Dann finde ich zwei Punkte bemerkenswert:
  1. Die Verpachtung der Anlage soll dem DMV 15000 p.a. Einnahmen gebracht haben? Dann wundert es mich nicht, daß der Pächter aufgegeben hat.
  2. Daß der Ausfall der Pachteinnahmen nicht über eine Umlage (in der Finanzordnung vorgesehen), sondern über eine Beitragserhöhung kompensiert wurde, läßt darauf schließen, daß man nicht mit der schnellen Wiederherstellung des Einnahmezustandes rechnet. Andererseits -- was aber, wenn sich kurzfristig doch wieder ein Pächter findet -- gibt es dann eine Rückzahlung?

EDIT: Wie ich jetzt sehe, läßt sich eine Umlage in diesem Fall doch nicht anwenden (es sei denn, man dehnt den Begriff, wie es bei anderen Gelegenheiten im DMV auch gemacht wird). Dafür bin ich auf einen Widerspruch in der Beitragsermittlung gestoßen: In Punkt 4 der Finanz- und Beitragsordnung heißt es unter (1), das Gesamt-Beitragsvolumen errechnet sich (jährlich) aus den veranschlagten Ausgaben und anderen Einnahmen, unter (2) und (3) ist es jedoch (für Jahre im voraus) festgeschrieben. Kann das jemand aufklären?





Einfach 'albern' zu schreiben, ist nun wirklich albern.

Geändert von tg (22.03.2017 um 12:25 Uhr). Grund: siehe 'EDIT'
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