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Alt 23.09.2010, 05:06
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awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
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Standard Frage a "nun doch" konkretisiert

Am 23.08.2009 kommt ein Spieler und verkündet Wunsch zum Vereinswechsel. Er hatte bis dato aktiv gespielt! Grundsätzlich hat der Verein nichts dagegen. Antragsfrist auf Freistellung war aber 30.06.2009. Da der Vorstand einen "rückdatierten" Freistellungsantrag nicht akzeptieren kann, schließt man den Spieler aus dem Verein aus, dies wurde nach Ablauf der Einspruchsfrist wirksam. Der Ausschluss erfolgte in der Annahme, dass der Spieler dann sperrfrei wechseln kann, und man ihm "keinen Stein in den Weg legt".

Sperre oder nicht?
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