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Alt 23.09.2010, 06:48
bärliner bärliner ist offline
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Ob Ausschluss, Austritt oder nur Wechsel der Stammspielereigenschaft - es kommt immer darauf an, dass der bisherige Stammverein die formelle Freigabe erklärt. Erfolgt der Wechsel innerhalb der Wechselfrist und erteilt der bisherige Verein eine Freigabe zum 31.08., kann der Spieler ab dem 01.09. für den neuen Verein spielen.
Die Frist 30.06. ist eine Schutzbestimmung für den bisherigen Verein, auf die er sich in Streitfällen berufen kann, aber natürlich auch jederzeit verzichten kann. Durch die Passzentrale wird nicht überprüft, wann der Spieler die Freigabe beantragt hat, sondern nur, ob der Verein die Freigabe erteilt hat bzw. aus welchen Gründen er sie ggf. verweigert.
Wenn der bisherige Verein dem Spieler keine Steine in den Weg legen wollte, wäre der Umweg über einen Ausschluss völlig überflüsssig gewesen, da es immer möglich ist, eine Freigabe zu erteilen, auch wenn der Spieler den Stichtag nicht eingehalten hat. Das ist dann aber reine Kulanz, auf die der Spieler keinen Anspruch hat.
Eine andere Frage ist die Einhaltung von Kündigungsfristen, aber die ergeben sich ausschließlich aus den Vereinssatzungen und sind für den Wechsel an sich unbedeutend.
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