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Alt 10.11.2011, 09:47
bärliner bärliner ist offline
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Zitat von Travis Beitrag anzeigen
was ist denn dann mit einem elektronischen Pistenplan auf einem iPod (nachweisslich keine "Funkausrüstung"?
Wie Dirk schon geschrieben hat, sind schriftliche Unterlagen zulässig. Elektronische Unterlagen können ebenso wie Emails nicht als Schriftform gelten. Jaja ich weiß, liebe Berufs- und Hobbyjuristen - das mit den Emails ist in der Rechtsprechung umstritten, aber herrschende Meinung ist wohl immer noch, dass eine Email nicht die Schriftform erfüllt.
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