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Alt 05.07.2008, 13:24
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Sommi Sommi ist offline
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Zitat von DiStefano Beitrag anzeigen
1.) Das DMV-Handbuch sieht für kein Vergehen eine Spielsperre von 6 Monaten vor - zwischen 8 Wochen und einem Jahr gibt es für Vergehen der geschilderten Art nichts. Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Sperrdauer basieren? Ermessen des WBV-Vorstandes?
Ohne den Vorfall zu kennen, ohne Wertung oder dergleichen abgeben zu wollen - reinweg als Denkanstoß für die weiteren "Beteiligten" hier:

Möglicherweise dient die Verbandssatzung als Rechtsgrundlage, die in der Regel - wie in jeder Vereinssatzung - Sanktionen bei Fehlverhalten vorsieht.
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