Mir liegt ein DMV-Regelheft vor "Ausgabe März 2012", in welchem in S1 (Seite 3 von 12) eine Zeichnung zum zulässigen Ablegen von Bällen zu sehen ist. In dieser Zeichnung wird die zulässige Ablegerichtung klar durch Pfeile angezeigt. Diese Pfeile zeigen immer nur von der Bande/dem Hindernis weg, aber nie zu ihr/ihm hin. Daraus schließe ich: wer einen so zur Ruhe gekommenen Ball in Richtung Bande/Hindernis ablegt, handelt unzulässig. Es gilt dann der allgemeine Grundsatz aus Absatz 8 Nr. 8: "In allen anderen Fällen (außer beim Abschlag) muss der Ball von dort weitergespielt werden, wo er zur Ruhe gekommen ist". Schließlich muss man ja nicht ablegen - aber wenn, dann richtig, und das bedeutet gemäß dieser Ablegezeichnung.
Andererseits hat meines Wissens G. Schwarz bei diesem Turnier einen Schiedsrichter-A-Lehrgang abgehalten, und dann wird das ja wohl in Ordnung sein, oder sollte da etwa in Serie falsch entschieden worden sein...?
Geändert von Di.Stefano (13.05.2012 um 20:15 Uhr).
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