Zitat:
Zitat von bärliner
Vereinswechsel sind nur zum 31.08./01.09. möglich. Dies gilt auch bei einem Ausschluss aus dem alten Verein.
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also, dann würde man also doppelt bestraft, erst vereinsausschluss und dann darf man nicht mehr spielen.
nicht jeder vereinsausschluss muß automatisch berechtigt sein, oder.
p.:s
ist nur eine rhetorische frage, hat nichts mit mir und meinem verein zu tun