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Alt 12.01.2018, 12:09
bärliner bärliner ist offline
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@tg und ballartist:
Ich würde nie in der Mitte anfangen zu lesen, sondern immer am Anfang... Ziff. 15 Abs. 1 ist der Grundsatz und danach kann die Anlage (oder Teile davon) für Zuschauer freigegeben werden.

Und den Klammerzusatz in Abs. 3 (außerhalb eines evtl. abgegrenzten Zuschauerraums) bitte nicht locker überlesen, weil der nämlich wichtig ist. D.h. wenn es einen abgegrenzten Zuschauerraum gibt, muss der natürlich auch eingehalten werden. Ist nichts abgegrenzt, ist alles Anlage, und die kann für Zuschauer freigegeben werden oder auch nicht, je nach örtlichen Gegebenheiten (und nicht nach den Wünschen einzelner Spieler).

Nein Ballartist, ich verstehe nicht, was du meinst. Du möchtest auf 10m Entfernung keine Störung, aber ich möchte, dass die Zuschauer möglichst nahe ans Geschehen kommen. Da haben wir einen Ziel- und Interessenkonflikt. Die Entscheidung, was bei einem Turnier Vorrang hat, trifft das Schiedsgericht (oder die Jury), und mit der muss dann jeder leben.
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