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Alt 18.10.2010, 10:52
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Sportordnung S1, Absatz 11 (Spielreihenfolge und Bespielen einer Bahn):
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(4) Eine neue Bahn darf erst bespielt werden, wenn der letzte Spieler der betreffenden Spielergruppe sein Spiel an der vorhergehenden Bahn beendet hat. Bei Nichtbeachtung dieser Regel ist die Bahn nochmals zu spielen, wobei die zu früh ausgeführten Schläge zählen. (8) Jede Bahn muss während einer Runde innerhalb der Spielergruppe stets in der gleichen Reihenfolge bespielt werden (Ausnahme: Play-offs). Wird eine Bahn in der falschen Reihenfolge gespielt, ist die Bahn in der richtigen Reihenfolge nochmals zu spielen, wobei die zu früh ausgeführten Schläge zählen. Die Reihenfolge der Spielergruppen und darüber hinaus innerhalb einer Spielergruppe ist gemäß Einteilung oder Aufruf durch die Turnierleitung einzuhalten, sofern ein Schiedsrichter nicht etwas anderes bestimmt hat (z.B. Bahn 7 System Beton). Nach jeder Runde ist die Reihenfolge innerhalb einer Spielergruppe zu ändern. Der erste Spieler spielt zuletzt, der zweite zuerst usw..
Wenn ich jetzt nichts überlesen habe, wird das Szenario "Bahn überspringen" nicht explizit genannt (Punkt 4 bezieht sich auf zu frühes Bespielen der nächsten Bahn, Punkt 8 auf falsche Spielreihenfolge an einer Bahn innerhalb der Spielgruppe), aber der Grundtenor ist stets derselbe: Spielt ein Spieler eine Bahn zu früh, ist sofort zur richtigen Reihenfolge zurückzukehren und alle verfrüht gespielten Schläge sind dann später an dieser Bahn zusätzlich zum korrekten Spielergebnis anzurechnen. Eine Bestrafung des Protokollführers ist nicht vorgesehen (gäbe es erst, wenn eine falsche Protokollführung durch Abzeichnung und Abgabe besätigt worden wäre). Auch eine 7 für den Falschspielers könnte es erst geben, wenn eine nachweislich falsche Protokollführung vorgenommen und abgezeichnet worden wäre.

Also im konkreten Fall:
Die Gruppe geht zu Bahn 15 zurück, spielt dort regulär weiter (Ergebnisse wie gespielt, ohne irgendwelche Strafpunkte o.ä.). Spieler 1 startet dann an Bahn 16 mit Schlag 2. Spieler 2 bleibt ohne Strafe, es sei denn ihm ist nachzuweisen, dass er böswillig (absichtlich) die Missachtung der Reihenfolge verursacht hat (unsportliches Verhalten).

Geändert von Lenny (18.10.2010 um 11:02 Uhr).
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