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Alt 28.04.2015, 08:34
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Die Verkürzung ist nichts anderes als ein Turnierabbruch. Es ist nämlich nicht vorgeschrieben, dass ein Abbruch nur unmittelbar erfolgen darf.
Ein Abbruch kann immer erfolgen, wenn "äußere Umstände" dies erfordern. Äußere Umstände sind in erster Linie schlechtes Wetter und Einbruch der Dunkelheit.
Wenn ein Schiedsgericht der Meinung ist, dass solche Umstände mit großer Sicherheit eintreten werden, kann der Abbruch auch vorher angekündigt werden. [...]
Dieser Logik folgend könnte ein Spieler auch seinen persönlichen Turnierabbruch für einen späteren Zeitpunkt ankündigen, denn auch hier ist nicht explizit "vorgeschrieben, dass ein Abbruch nur unmittelbar erfolgen darf".

Also, die Sichtweise, daß eine Verkürzung nichts anderes sei als ein Turnierabbruch, der vorher angekündigt wird, teile ich nicht; das kann ich beim besten Willen nicht aus den Regeln herauslesen. Hier auch zwei Merkmale, in denen sich Abbruch und Verkürzung unterscheiden:
  • Mit einem Abbruch ist das Turnier definitiv beendet, noch nicht einmal ein Stechen kann ausgetragen werden. Bei einer angekündigten Verkürzung geht das hingegen schon.
  • Bei einer Verkürzung spielen die Teilnehmer die dann vorgesehenen Runden zu Ende und beginnen keine neuen mehr. Ein Abbruch ist aber dadurch gekennzeichnet, daß das Turnier mitten im laufenden Spiel beendet wird, es also unbeendete Runden geben wird.
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