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Alt 10.04.2014, 15:25
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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Wie geht das mit folgendem Satz in der Sportordnung zusammen, den ich so lese, daß Verbandsturniere sich von Meisterschafts- und offiziellen Turniere unterscheiden müssen, um solche zu sein:

Zitat:
(4) Verbandsturniere sind besondere Wettkämpfe, die vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) veranstaltet werden, und nicht den unter Abs. 1 und 2 genannten Turnierarten entsprechen.
Oder wie ist das gemeint?

Der andere Teil der Frage bezog sich darauf, ob es ein international offenes Turnier ist, wie z.B. andere "Masters" (US Masters, British Masters, World Adventure Golf Masters, SV Golf Masters). Die Plazierung in der DRL ist nur ein Auswahlkriterium, falls mehr Meldungen eingehen, als es Startplätze gibt, aber keine Grundvoraussetzung.

Um etwaige Vermutungen gleich auszuräumen: Das bezieht sich nicht darauf, daß der für Steyr/AUT spielende Günter Schwarz gemeldet ist. Er hat seinen Platz ja als Senioren-Kaderspieler bekommen.
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