der dmv könnte t eine atemalkoholkontrolle ins regelwerk aufnehmen und die müßte man dann auch akzeptieren.
was er nicht ( ohne weiteres anordnen) kann ist eine Blutentnahme , weil das wäre dann eventuell Körperverletzung , wahrscheinlich wäre aber sogar das rechtlich ( regelwerk ) haltbar, da müßte dann das entsprechende personal vor Ort sein. Die Nada macht das ja auch .
die Sportarten, bei denen Alkohol verboten ist, sind in den NADA Richtlinien aber benannt und Minigolf finde ich da nicht ! Abgesehen davon, sind auch dort nie 0,0 Promille genannt, Selbst beim Motorsport und Sportfliegen 0,1 ( wenn ich das jetzt richtig in meiner Erinnerung habe )
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