Auszug aus der WADA / NADA
P1. ALKOHOL
Alkohol (Ethanol) ist in den nachfolgenden Sportarten nur im Wettkampf verboten. Die Fest- stellung erfolgt durch Atem- oder Blutanalyse. Der Grenzwert (Blutwerte), ab dem ein Do- pingverstoß vorliegt, beträgt 0,10 g/l.
Bogenschießen (FITA) Karate (WKF)
Kegeln und Bowling (FIQ) Luftsport (FAI) Motorbootsport (UIM) Motorradsport (FIM) Motorsport (FIA
und ganz komisch , hier ist die Atemanalyse erlaubt und ja auch genannt.
und selbst bei den Sportarten, bei denen es verboten ist, liegt der Wert bei 0,1 und nicht 0,0 .
Ist doch komisch , oder ?
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