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Alt 05.04.2010, 01:31
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Rainman Rainman ist offline
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Zitat:
Zitat von Pommes Beitrag anzeigen
Als Landeslehrwart bin ich dieser umfangreichen Diskussion über das Muss oder die Freiwilligkeit des Eintragens der Schlagmarkierungen sehr interessiert gefolgt.
Leider sind die Emotionen (in schriftlicher Form) bei einigen Personen etwas außer Rand und Band geraten.
Was aber auch zeigt, dass diese Thematik die Gemüter sehr beschäftigt.
Daher möchte ich das Konfliktfeld von einer anderen Warte aus betrachten,
nämlich von der sachlichen Seite.

HINWEISE ZUM DMV - SPIELPROTOKOLL
Aufgrund der Bestimmungen in Ziffer 10 der internationalen Spielregeln hat die Sportwarte-Vollversammlung 2008 beschlossen,
im Bereich des DMV neue Spielprotokolle einzuführen und das grundlegende Layout hierfür festgelegt.
Der Aufbau dieser Protokolle entspricht im Wesentlichen einem Muster,
wie es schon seit mehreren Jahren im Bereich der WMF und einiger Nationalverbände Verwendung findet.
Ab dem 01.01.2009 ist die Verwendung dieser Spielprotokolle bei allen internationalen Turnieren sowie bei allen Spieltagen der überregionalen Ligen vorgeschrieben,
ab dem 01.09.2009 auch bei allen übrigen Turnieren.
Die nachfolgenden Hinweise sollen Fragen zur Handhabung beantworten und evtl. Unterscheide zu den bisherigen Spielprotokollen verdeutlichen.


Ich habe mir das Protokoll der Sportwartevollversammlung 2008 angesehen:
Dort wurde der Protokollierung der Bahnergebnisse nach internationalem Muster (ein Strich pro Schlag) zugestimmt.
Leider kann ich aus diesem Protokoll-Eintrag nicht entnehmen, ob die Bezeichnung "Internationales Muster" sich auf das Aussehen der Spielprotokolle bezieht und/oder auf die Ausfüllweise derselbigen.
Das Regelwerk der deutschsprachigen Bahnengolf-Nationen,
welche die Schlagmarkierungen seit Jahren haben, ist dem Regelwerk der WMF angepasst worden.
Daher kann ich nicht mehr nachvollziehen, wie es dort betreffend der Protokollführung gehandhabt wurde.
Ich kann auch nicht mehr unseren damaligen Landessportwart wegen der Thematik befragen.

Interessant finde ich aber im obrigen Text die Aussage,
dass die Verwendung dieser Spielprotokolle vorgeschrieben sein soll.
Nun frage ich mich aber, wo befindet sich dieser Passus im Regelwerk schriftlich festgehalten?
Wie nun mehrfach festgestellt wurde, weder im DMV- noch im WMF-Regelwerk!

Und eigentlich muss man doch gar nicht diese speziellen Spielprotokolle benutzen,
wenn Spielprotokolle folgende Kriterien erfüllen > siehe unten.

INTERNATIONALE SPIELREGELN
10. Spielprotokollführung
(2) Als Spielprotokolle sind Vordrucke zu verwenden. Spielprotokolle müssen enthalten:
- den Namen des Spielers und seine Zugehörigkeit zu einem Minigolfverein, einer Organisation oder einem Verband,
- die Kategorie des Spielers,
- die nationale oder internationale Lizenz- oder Passnummer des Spielers,
- Titel, Datum und Austragungsort des Turniers,
- Felder für das Bahnergebnis,
- Felder für das Rundenergebnis und das Turnier-Gesamtergebnis,
- Felder für Strafpunkte,
- Felder zur Abzeichnung des Rundenergebnisses durch den Spieler und den Protokollführer,
- Felder für die abschließende Unterschrift aller Spieler einer Spielergruppe,
- Felder für Schiedsrichter-Eintragungen.


In der WMF-Version als auch in der deutschen Ausgabe der Internationalen Spielregeln fehlt
die Angabe, dass Extra-Kästchen zur Schlagmarkierung auf dem Vordruck vorhanden sein müssen.
Vor einigen Jahren war noch im Regelwerk vermerkt worden, dass nur vom Deutschen Verband zugelassene Formblätter (Spielprotokolle) bzw. zum späteren Zeitpunkt vom ihm vertriebene Drucksachen als Spielprotokolle benutzt werden dürfen.
Dieses ist nicht mehr explizit in den aktuellen Regeln festgelegt.
Darum kann man auch selbst angefertigte Spielprotokolle bei einem offiziellen Turnier benutzen, insofern die im Regelwerk aufgeführten Bedingungen erfüllt sind.

Wenn aber das Vorhandensein der Schlagmarkierungsfelder nicht zwingend erforderlich ist,
dann dürfte man das Fehlen der Markierungen auch nicht bestrafen!
Das Argument wurde gebracht, dass das Fehlen der Markierungen als Fehler in
der Protokollführung zu werten ist. Das sehe ich aus den vorherigen Gründen nicht so.

Mein Vorschlag als Regelkundler:
Wer eine Spezifizierung zu der ganzen Thematik haben will,
der soll einen dementsprechenden Antrag an die DMV-Sportwartevollversammlung stellen.
Dann könnte man vielleicht einen Eintrag im Regelwerk unter R2 BESCHLUSS- UND FESTSTELLUNGSKATALOG erwirken.
Habe mich jetzt durch den ganzen rotz hier durchgekämpft .
Dein Post hier ist der einzige, der die Wahrheit auf den Punkt bringt.
Wünschte wir hätten mehr von deiner Sorte in der Landes-undBundesfunktionärsebene im Minigolfsport.
Weil wichtig ist immer auf dem Platz Spass zu haben und nicht dem Wahn der Bürokratie zu verfallen. klappt schon in den Stadtverwaltungen icht
__________________
cu all

Alles wird gut
Wenn du redest,
dann muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre.
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