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Zitat von tg
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9. (5)
Abgebrochene Punktspiele
werden gewertet, sofern am betreffenden Spieltag alle Mannschaften einer Liga (-Gruppe
bzw. -Staffel) mindestens 2 Runden beendet haben.
18. (2)
Ein Verein, der die durch ihn zu erstellende Ergebnisliste nicht fristgerecht einreicht, wird durch den DMV-Sportwart mit einer Verwaltungsgeldstrafe in Höhe von 50,- EUR belegt. Die Frist für die Nachreichung der Ergebnisliste und die Zahlung der Verwaltungsgeldstrafe beträgt eine Woche. Der Ligaleiter der betreffenden Liga (-Gruppe bzw. -Staffel) erhält eine Mitteilung über die verhängte Strafe. Bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist wird der Verein durch den DMV-
Sportwart mit einer weiteren Verwaltungsgeldstrafe in Höhe von 100,- EUR belegt.