So würde ich das sehen. Entscheidend ist bei dem zitierten Ausschnitt, dass nicht mehr als zwei weibliche Spieler aufgestellt werden dürfen. Am besten wäre es aber, du fragst deinen zuständigen Landessportwart, denn Mannschaften mit 5 Spielern entsprechen ja nicht mehr der üblichen Zusammensetzung, also muss es zusätzlich zur SpO eine klare Definition in der Ausschreibung geben.
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