Zitat:
Zitat von pinkydiver
[...] vlt. kommt die Mehrwertsteuer noch drauf
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Rein rechnerisch käme das mit 297,50 in etwa hin.
Nur, darf/kann/muß die MwSt. überhaupt berechnet werden? Es handelt sich doch um das Erheben von Gebühren im Auftrag der WMF. Nach meinem Verständnis kann die Umsatzsteuer nicht auf die Gebühr, sondern nur auf die Dienstleistung angewandt werden -- die im Fall der Erstabnahme aber kostenfrei ist, da die 250 € an die WMF durchgereicht werden.
Steuerexperten, bitte.