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Alt 05.09.2017, 11:06
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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Als vergleichbaren Fall habe ich gefunden, wenn ein Dienstleister die Kfz-Zulassung für einen Kunden übernimmt. Dann sind die verauslagten Zulassungsgebühren ein "durchlaufender Posten", auf den er in seiner Rechnung keine MwSt./USt. aufschlagen muß -- im Gegensatz zu dem Betrag, den er für die Dienstleistung berechnet. Wäre letzterer 20 € netto und die Gebühren 50 €, so bekäme der Kunde 50 + 20 × 1,19 = 73,80 in Rechnung gestellt und nicht (50 + 20) × 1,19 = 83,30.

Kann jemand sagen, wie das in den Rechnungen für die Anlagenabnahme aussieht, ist dort MwSt. aufgeschlagen und worauf? Wer ist der Rechnungssteller (DMV oder MM GmbH)?
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