in deutschland ist für das abschließen eines vertrages bzw. das gültigwerden einer unterschrift eine willenserklärung nötig. diese ist jedoch ungültig, wenn man im moment der abgabe der willenserklärung unter druck gesetzt wurde.
in deutschland könntet ihr den präsidenten dafür vor ein strafgericht bringen! - wie das in belgien ist, weiß ich nicht ..
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Wer zu viel ironiert, bekommt 'nen Sarkasmus!
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