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Alt 08.08.2007, 13:11
ellen suhrbier ellen suhrbier ist offline
Nasenbohrer
 
Registriert seit: 22.12.2006
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Solange der Spieler den Status eines Aktiven hat, gilt die Sperre - da hat der DMV-Sportwart recht.

Was ist aber, wenn der neue Verein (BGSC Stettiner Haff*) den Antrag auf Spielberechtigung wieder zurückzieht und erst wieder am Ende der Sperrzeit (24.10.07*) stellt? (*Siehe: http://www.minigolfsport.de/download/spielsperren.pdf). Dann kann der Spieler wenigstens an Wellcum-Cup-Turnieren teilnehmen.
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