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Alt 18.10.2010, 11:07
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Lenny Lenny ist offline
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Zitat von der Münchner Beitrag anzeigen
Ich würde mich heini88 anschließen. Der ausgeführte Schlag an Bahn 16 ist allerdings als Zusatzpunkt zu sehen, d.h. der Spieler hätte weiterhin 6 Schläge an Bahn 16 zur Verfügung.
In der Sportordnung wird in den Szenarien immer von "die Schläge zählen" gesprochen, nicht "zählen als Strafe". Es wird dann mit Schlag 2 (oder 3 oder...) gestartet, es können also nicht mehr als 7 Schläge erzielt werden. Strafen sind durch Punkt 18 der Sportordnung definiert und sind klar mit 1, 2 oder 5 Punkten definiert. Die Anzahl der Strafpunkte ist durch die Schwere des Vergehens definiert. Letztlich ist das Vorspielen (so denn keine mutwillige Absicht o.ä. vorlag) kein zu bestrafendes Vergehen. Die Anrechnungsvorschrift ist einfach die minimale Korrektur zur Wiederherstellung der vorschriftsmäßigen Spielweise.
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