Also ich hätte die ausgelassene Bahn 15 spielen lassen und anschließend Bahn 16 unter berücksichtigung des bereits ausgeführten Schlages.
Läßt es sich nachvollziehen ob der Schreiber den Spieler absichtlich hat spielen lassen würde ich ihn mit einen V +2 wegen Unsportlichkeit betrafen ist es allerdings nicht nachvollziehbar würde ich es bei Beiden mit einer Ermahnung belassen.
Kann sein das dieses nicht regelkonform ist aber man sollte auch in einigen Fällen mal fünfe gerade lassen.
|