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Alt 27.06.2011, 14:22
Landei Landei ist offline
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Hier der entsprechende Passus aus dem Regelwerk:

Turnierarten
(1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden:
a) Meisterschaftsturniere
b) Offizielle Turniere
c) Verbandsturniere
(2) Meisterschaftsturniere sind Wettkämpfe, die zur Ermittlung von Meistern dienen. Sie werden vom DMV oder einem
seiner Mitglieder (Landesverband) für den jeweiligen Organisationsbereich ausgeschrieben und veranstaltet.
In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere.
(3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten:
a) Grand Prix (Typ A)
b) Trophy (Typ B)
c) Welcome Cup (Typ C).
Offizielle Turniere sind für den vorgesehenen Teilnehmerkreis allgemein und ohne zusätzliche Qualifikation zugängliche
Wettbewerbe. Sie können vom DMV, seinen Mitgliedern (Landesverbänden) oder den ihnen angehörenden Vereinen
veranstaltet werden. Welcome Cup-Turniere (Typ C) können darüber hinaus auch von anderen Organisationen oder
Privatpersonen veranstaltet werden.
Grand Prix-Turniere (Typ A) können als internationale oder nationale Turniere ausgeschrieben werden. Trophy- und
Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden.
(4) Verbandsturniere sind besondere Wettkämpfe, die vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) veranstaltet
werden, und nicht den unter Abs. 1 und 2 genannten Turnierarten entsprechen.
Bei Verbandsturnieren sind auch Auswahlmannschaften zugelassen, soweit dies in der Ausschreibung vorgesehen ist.
4. Teilnahmeberechtigung
(1) An Meisterschafts- und Verbandsturnieren können alle Vereine, die dem in der Ausschreibung angegebenen Bereich
angehören, mit der dort vorgesehenen Anzahl von Mannschaften und Einzelspielern, die über eine gültige Spielberechtigung
im Sinne von Ziffer 2 verfügen, teilnehmen. Soweit in der Ausschreibung eine Qualifikation gefordert wird, ist diese
zu erfüllen. Der Nachweis der Qualifikation obliegt dem Verein bzw. dem/der Spieler/in.
(2) An allen offiziellen Turnieren (Typ A, B oder C) können alle Vereine, die dem in der Ausschreibung angegebenen Bereich
angehören, mit beliebig vielen Mannschaften und Einzelspielern, die über eine gültige Spielberechtigung im Sinne
von Ziffer 2 verfügen, teilnehmen.
(3) An Trophy- und Welcome Cup-Turnieren (Typ B und C) können darüber hinaus auch alle Inhaber einer DMVMinigolfcard
teilnehmen.
SPORTORDNUNG (SpO) S 2
Stand: 03/2011 Seite 3 von 7
(4) An Welcome Cup-Turnieren (Typ C) kann darüber hinaus jedermann teilnehmen. Eine Vereinsbindung oder ein sonstiger
Nachweis der Zugehörigkeit zum DMV, einem Landesverband oder einem Verein ist nicht erforderlich. Die Nachweispflicht
einer gültigen Spielberechtigung für alle aktiven Spieler/innen des DMV gemäß Ziffer 2 bleibt hiervon unberührt.
(5) Alle offiziellen Turniere können auch als Einladungsturnier ausgeschrieben werden. An Einladungsturnieren können nur
Vereine und Einzelspieler/innen teilnehmen, die vom Veranstalter besonders eingeladen wurden.
(6) An national ausgeschriebenen Turnieren dürfen bis zu 6 Einzelspieler/innen anderer WMF-Aktivmitglieder ohne besondere
Genehmigung teilnehmen. Aufgrund der besonderen Situation von Vereinen, deren Minigolf-Anlagen nicht weiter
als 30 km von der Grenze eines anderen WMF-Aktivmitgliedes entfernt sind, ist es Spielern und Mannschaften dieser
WMF-Aktivmitglieder zusätzlich und unbeschränkt erlaubt, an nationalen Turnieren innerhalb dieses grenznahen Bereichs
(30 km) teilzunehmen.
(7) Die Teilnahme von Spieler/innen mit einer gültigen DMV-Spielberechtigung im Sinne von Ziffer 2 an Turnieren im Zuständigkeitsbereich
eines anderen WMF-Aktivmitgliedes - außerhalb des grenznahen Bereichs nach Abs. 6 - ist nur zulässig,
wenn das Turnier im WMF-Terminplan veröffentlicht ist. Darüber hinaus ist eine Teilnahme nur nach vorheriger
Genehmigung durch den DMV-Sportwart zulässig.
(8) Spieler/innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei nationalen und regionalen Meisterschaften
nicht als Einzelspieler/in, sondern nur als Mannschaftsspieler/in starten, es sei denn, sie haben ihren Hauptwohnsitz seit
mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sie an internationalen Meisterschaften
und Turnieren für das WMF-Aktivmitglied ihrer Nationalität teilnehmen wollen, bedürfen sie der Freigabe durch den
DMV und durch den zuständigen Landesverband.
(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.

Heißt: Grundsätzlich darfst du an solchen "Privatturnieren" nicht ohne Strafe teilnehmen. Oder halt nicht erwischen lassen, denn wo kein Kläger, da kein Richter.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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