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Alt 28.06.2011, 08:42
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Der Kayser Der Kayser ist offline
Systemkritiker
 
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Zitat von Landei Beitrag anzeigen
[...]
(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.

Heißt: Grundsätzlich darfst du an solchen "Privatturnieren" nicht ohne Strafe teilnehmen. Oder halt nicht erwischen lassen, denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Heißt es eben nicht, es wird nur die Möglichkeit einer Sanktion eingeräumt. Und von einer Sperre oder sonst irgendetwas steht da ja wohl auch nichts. Die mögliche Sanktion wäre also im Ermessen der "zuständigen Verbandsinstanzen".

Aus meiner Sicht ist diese Formulierung durchaus absichtlich so offen gehalten. Zunächst einmal schreckt man potenzielle Turnierteilnehmer damit ab, wodurch der Ausrichter dann spätestens fürs nächste Mal geneigt ist, seine fünf Euro abzudrücken und den Verband über das Turnier in Kenntnis zu setzen.
Und wenn dann doch jemand teilnimmt, dann kann man immer noch überlegen, ob man sich traut, so eine Sache mit einer Sperre oder vielleicht einem Ausschluss zu ahnden oder ob man es nicht bequemerweise auf sich beruhen lässt.
Immerhin wäre es ja möglich, dass sich der Sanktionierte rechtliche Schritte gegen diese Regelung überlegt...
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"Er nennt sich vielleicht Kayser, aber er spielt wie ein Bettler." (Hermann Dräger, Philosoph)
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