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Alt 08.01.2018, 22:47
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Zitat von Game`N Fun Beitrag anzeigen
Wer Ware einkauft, um diese mit Gewinn zu veräussern, betreibt ein Gewerbe.
Also bräuchte er einen Gewerbeschein, auch wenn er nicht steuerpflichtig ist wegen Kleingewerbe. Wenn er unterwegs verkauft, bräuchte er einen Reisegewerbeschein. Gilt z.B. auch für Flohmarkthändler die so verfahren.
Stimmt, den Gewerbeschein kriegst du aber automatisch bei der Anmeldung des Gewerbes, da kann man auch entscheiden, ob Kleingewerbe oder normales, Reise- oder nicht, wenn Du die Limits des Kleingewerbes überschreitest, wird es automatisch für mindestens 5 Jahre ein richtiges Gewerbe, Steuern zahlen mußt Du bei beiden, auch bei Kleingewerbe bist du steuerpflichtig! Wenn auch nach einem vereinfachten Verfahren, Du zahlst auf deine Erträge Umsatzsteuer, den gleichen % Satz unabhängig vom Gesamt-Umsatz. Eine Gewerbeschein - Anmeldung kostet übrigens i.A.nichts oder nur einen geringen Obolus für den Stempel. Ich habe z.B. nur 1€ dafür gezahlt, das wars.

Der erste Satz ist das entscheidende : "kaufen um Gewinn zu erzielen" wer mal einen Container mit alten nicht mehr benötigten Bällen verkauft, handelt nicht gewerbsmäßig, auch wenn bei einigen wenigen Raritäten ein weit höherer Preis erzielt wird, als man bezahlt hat. In der Summe können die Verkäufer jedoch froh sein wenn sie 40-50 des Kaufpreises erzielten.

Für Vereine gilt auch noch eine andere Regelung und somit auch für Mitglieder die z.B. Bälle im Namen Ihres Vereins anbieten, da kann sicher MJ mehr dazu sagen.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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