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Alt 09.11.2011, 21:47
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
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Das Problem besteht darin, dass es ein Regelwerk gibt, in dem möglicherweise die 50 mm als Mindestdurchmesser des Durchlaufes gewollt waren, aber dass die Formulierung (wie an vielen anderen Stellen auch) so dilettantisch ist, dass man nicht sicher weiß, was der Regelgeber tatsächlich vorhatte.

Der Verdacht erhärtet sich wieder mal, dass es nicht so ist, dass der Regelgeber bewusst bei der Regelformulierung Kleinkariertheit und Beamtendeutsch vermeiden wollte, sondern dass ihm schlicht die muttersprachliche Kompetenz fehlt, das Gewollte justiziabel auszudrücken.

Andererseits ist es keine tragfähige Lösung zu sagen: weil die Regeln so scheiße formuliert sind, braucht sich keiner dran zu halten.

Geändert von Di.Stefano (09.11.2011 um 21:52 Uhr).
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